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Finanzlexikon: firma

firma

Eine Firma, Abk. "Fa.", (von lat. firmare beglaubigen, befestigen) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet, und unter dem er klagen und verklagt werden kann. Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute und Handelsgesellschaften berechtigt (andere Gewerbetreibende können eine Geschäftsbezeichnung führen). Ein solches Handelsgewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Firma muss als Zusatz in jedem Fall die Rechtsform beinhalten. Geregelt ist das Recht der Firma in Deutschland in den §§ 17 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Umgangssprachlich wird mit der Firma in der Regel ein Unternehmen bezeichnet.

Man unterscheidet die Personenfirma, bei der ein Einzelkaufmann sich mit seinem Nachnamen und Vornamen oder eine Gesellschaft sich mit dem Namen eines oder mehrerer Gesellschafter beim Handelsregister anmeldet, und die Sachfirma bei der der Name die Handelstätigkeit sachlich beschreibt und nach neuerem Recht auch eine Fantasiebezeichnung sein kann. Es ist auch möglich ein Handelsgeschäft zu übernehmen und unter Zustimmung des vorherigen Eigentümers den Namen beizubehalten, also die Firma fortzuführen..

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